AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Mietverträge über Arbeitsbühnen und Höhenzugangstechnik zwischen GRAF Arbeitsbühnen (nachfolgend „Vermieter") und dem Mieter. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Mieters werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Vermieter ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmt.

§ 2 Vertragsschluss

Eine Mietanfrage des Mieters stellt ein unverbindliches Angebot dar. Der Mietvertrag kommt erst durch die Auftragsbestätigung des Vermieters oder durch Übergabe des Mietgeräts zustande. Der Vermieter behält sich vor, Anfragen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

§ 3 Mietpreis und Zahlungsbedingungen

Der Mietpreis ergibt sich aus dem individuellen Mietangebot. Sofern nicht anders vereinbart, ist der Mietpreis bei Übergabe des Geräts bzw. Rechnungserhalt innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug fällig. Der Vermieter behält sich vor, eine Kaution zu verlangen.

§ 4 Überlassung und Rückgabe

Das Mietgerät wird in betriebsbereitem Zustand übergeben. Der Mieter ist verpflichtet, das Gerät bei Mietende in gereinigtem und unbeschädigtem Zustand zurückzugeben. Schäden, die während der Mietzeit entstehen, hat der Mieter zu ersetzen, soweit ihn ein Verschulden trifft.

§ 5 Pflichten des Mieters

Der Mieter darf das Mietgerät nur überlassen werden, wenn die Bediener entsprechend geschult sind und über die erforderlichen IPAF- bzw. DGUV-Nachweise verfügen. Eine Weitergabe an Dritte ist ohne schriftliche Zustimmung des Vermieters nicht zulässig. Der Mieter hat die einschläbigen Unfallverhütungsvorschriften zu beachten.

§ 6 Haftung

Der Vermieter haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Vermieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und nur in Höhe des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens.

§ 7 Rechtliche Selbstständigkeit der Partner

Alle Partnerunternehmen von GRAF Arbeitsbühnen in Deutschland, Österreich und der Schweiz sind rechtlich selbstständig. Verträge kommen ausschließlich zwischen dem jeweiligen Partner und dem Auftraggeber zustande.

§ 8 Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Heidenheim an der Brenz, soweit gesetzlich zulässig.